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Rechtsanwalt
Guido Raudenkolb

Kanalstraße 22
41460 Neuss
Telefon: 02131 271 529

 

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Familienrecht Neuss

Familienrecht Neuss - Scheidung, Unterhalt & Umgangsrecht

Das Familienrecht umfasst die rechtlichen Aspekte des familiären Zusammenlebens und Regelungen zu Verpflichtungen der Lebenspartner bzw. Ehegatten. Darüber hinaus gilt es auch wichtige Fragen bzgl. Kindern und deren Umgang zu klären - insbesondere nach einer Scheidung. Rechtsanwalt Herr Raudenkolb aus Neuss vertritt Sie im Familienrecht in den Bereichen:

  • Trennung
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Umgangsrecht / Ferienregelung
  • Sorgerecht

Trennung und Scheidung - Beratung durch den Rechtsanwalt

Trennung und Scheidung sind für die Betroffenen meist sehr belastend und stellen in der Regel die Kernpunkte im Familienrecht dar. Rechtsanwalt Raudenkolb aus Neuss rät daher zu einer frühzeitigen trennungsbegleitenden Beratung. Darüber hinaus weist Herr Raudenkolb darauf hin, dass die Fragen der Trennung und insbesondere der Scheidung idealerweise bereits im Vorfeld, das heißt im Zuge einer Eheschließung geklärt werden sollten - eine vorsorgliche Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen (Scheidungsfolgenvereinbarung).

Bei einer Ehescheidung sind die finanziellen Aspekte, die Umgangsregelungen mit den Kindern - sofern vorhanden - abzuklären. Rechtsanwalt Raudenkolb wird den Parteien außergerichtliche Regelungen vorschlagen, um die nervlichen Belastungen und erhöhte Kosten zu vermeiden. Eine einvernehmliche Scheidung, bei der beide Parteien berücksichtigt werden und zu einer für beide Gatten zufriedenstellenden Lösung kommen, sollte dabei das Ziel sein.

Was hat es mit oft angebotenen Online-Scheidungen auf sich?

Viele Rechtsanwälte bieten eine sogenannte Online-Scheidung an. Der Begriff mag etwas irreführend sein, da der Anschein erweckt werden kann, dass das Verfahren gänzlich ohne Anwalt / Gericht stattfindet. Doch für die Einreichung eines Scheidungsantrags besteht Anwaltszwang, sodass die Kontaktaufnahme zu einem Anwalt so oder so stattfinden muss. Lediglich die Einreichung von nötigen Unterlagen kann so mitunter beschleunigt werden. Es mag Fälle geben, in denen diese Verfahrensweise auf ihre Kosten kommt, Herr Rechtsanwalt Raudenkolb aus Neuss bevorzugt jedoch den persönlichen Kontakt mit seinen Mandanten.

Zahlung des Unterhalts

Während der Trennungszeit und auch nach der Scheidung muss der Unterhalt geregelt werden. Der Themenkomplex Unterhalt spielt ebenfalls eine wichtige Rolle im Familienrecht. Der Trennungsunterhalt und der Ehegattenunterhalt nach der Scheidung sind abhängig vom Einzelfall abhängig und bestimmen sich nach Ehedauer, Trennungszeit, Betreuungssituationen und weiteren Kriterien.

Zur Berechnung des Kindesunterhalts wird die Düsseldorfer Tabelle als Grundlage genommen. Sie wird ergänzt durch umfangreiche Rechtsprechung der Familiengerichte. Aus diesem Grund sollten Sie auf das Fachwissen von Herrn Guido Raudenkolb aus Neuss zurückgreifen.

Anwaltliche Beratung im Besuchsrecht / Umgangsrecht

Sobald Kinder aus einer Ehe hervorgehen, bekommt der dem Familienrecht untergeordnete Bereich Umgangsrecht besondere Bedeutung. Sinn des Umgangsrechts ist es, den Kindeskontakt zu den Personen, die diesem nahe stehen zu wahren und zu fördern. Vor allem nach einer vollzogenen Trennung / Scheidung soll so sichergestellt werden, dass noch aufwachsenden Kindern eine - soweit möglich - familiäre Beziehung zu beiden Elternteilen bleibt.

Kinder empfinden die Trennung ihrer Eltern als sehr belastend. Das Wohl der Kinder und deren positive Entwicklung muss berücksichtigt werden. Aus diesem Grund berät Rechtsanwalt Raudenkolb Sie im Umgangs- und Sorgerecht. Es gilt unter anderem im Sorgerecht zu klären, bei welchem Elternteil die Kinder leben sollen und im Umgangsrecht, wie die Besuchszeiten des anderen Elternteils zu regeln sind.

Dabei ist zu beachten, dass Umgangsreglungen nicht einfach starr nach diversen Dokumentvorgaben auf jedes Kind und jede Familie angewendet werden können. Vielmehr wird Herr Rechtsanwalt Raudenkolb aus Neuss zusammen mit den Eltern die Dauer und Häufigkeit der Umgangskontakte den jeweils aktuellen Bedürfnissen (des Kindes) situationsgerecht anpassen.